..::Die Pro-MUSICA-Plakette
des Vereins::..
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Richtlinien für die Verleihung der PRO MUSICA-Plakette
Die PRO MUSICA-Plakette ist als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern bestimmt, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben. Die Plakette zeigt auf der Vorderseite “Musizierende” mit Lyra und die Inschrift “Für Verdienste um instrumentales Musizieren -PRO MUSICA-”; die Rückseite zeigt den Bundesadler. Form und Größe der Plakette sind auf
einer Mustertafel festgelegt. Die Plakette ist eine nicht tragbare Auszeichnung.
Die Plakette wird durch den Bundespräsidenten aus Anlass des 100jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, daß sich die Musikvereinigung in ernster und musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlichen gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Dabei ist insbesondere die Arbeit der Musikvereinigung in den vor dem Antrag liegenden fünf Jahren zu würdigen.
Die Verleihung der Plakette erfolgt auf Vorschlag des zuständigen Landeskultusministers auf Grund der Stellungnahme des
Empfehlungsausschusses. Der Vorschlag wird dem Bundespräsidenten durch den Bundesminister des Innern vorgelegt.
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Diese hohe
Auszeichnung, haben wir u.a. unserem Saxophonisten und leider verstorbenem
Vorstandsmitglied Gerhard Ulrich zu verdanken. Dieser trug in mühevoller und
zeitraubender Kleinarbeit, Daten, Fotos, Urkunden und sonstige Dokumente
zusammen, die zur Beantragung der Plakette notwendig waren.